Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen satzungsgemäß durch Anschlag an der Verkündigungstafel im Rathausdurchgang nach vorherigem Hinweis im Amtsblatt. Dort finden Sie in den allermeisten Fällen auch den vollständigen Wortlaut der Bekanntmachungen.