Leistungen
Hundehaltung - Namensänderung mitteilen
Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
- Heirat
- Scheidung
- Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Zuständige Stelle
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes
Gemeindekasse [Gemeinde Berghaupten]
Persönlicher Kontakt
Frau Lisa Wacker
Kassenverwalterin
(Gemeindekasse, Verbrauchsabrechnungen, Hundesteuer, Kurtaxe, Liegenschaften, Pachten)
Öffnungszeiten
Servicezeit (oder nach Vereinbarung)
Mo 08:30 - 13:30 Uhr
Di 08:30 - 13:30 Uhr
Mi 08:30 - 13:30 Uhr
Do 08:30 - 13:30 Uhr
Fr geschlossen
Raum Erdgeschoss gegenüber dem Haupteingang
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Ihr Name hat sich geändert.
Verfahrensablauf
Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Hinweise
keine
Rechtsgrundlage
keine
Freigabevermerk
25.03.2025 Innenministerium Baden-Württemberg