Leistungen

Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

  • Heirat
  • Scheidung
  • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes

Gemeindekasse [Gemeinde Berghaupten]

Persönlicher Kontakt

Frau Lisa Wacker

Kassenverwalterin

(Gemeindekasse, Verbrauchsabrechnungen, Hundesteuer, Kurtaxe, Liegenschaften, Pachten)

Öffnungszeiten
Servicezeit (oder nach Vereinbarung)
Mo 08:30 - 13:30 Uhr
Di 08:30 - 13:30 Uhr
Mi 08:30 - 13:30 Uhr
Do 08:30 - 13:30 Uhr
Fr geschlossen
Raum Erdgeschoss gegenüber dem Haupteingang

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Ihr Name hat sich geändert.

Verfahrensablauf

Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

keine

Freigabevermerk

25.03.2025 Innenministerium Baden-Württemberg