Landtagswahl am 8. März 2026
An dieser Stelle informieren wir Sie fortlaufend über die anstehende Wahl.
Neues Wahlrecht: Zweistimme und ab 16 Jahren
Bei der kommenden Landtagswahl gilt ein neues Wahlrecht mit zwei wesentlichen Änderungen:
Bislang hatte jede Wählerin und jeder Wähler eine Stimme, künftig sind es zwei Stimmen. Die Erststimme geht nach wie vor an die Direktkandidatin oder den Direktkandidaten im Wahlkreis. Wer den Wahlkreis gewinnt, zieht - anders als bei der Bundestagswahl im Februar 2025 - sicher in den Landtag ein. Die Zweitstimme ist neu. Mit ihr wird künftig wie bei der Bundestagswahl die Partei gewählt.
Eine weitere Neuerung beim Wahlrecht: Junge Leute dürfen schon ab 16 Jahren wählen, die Altersgrenze lag bisher bei 18.
Mehr Infos
Allgemeine Infos zur Wahl und zum Wahlrecht finden Sie auch hier:
Weitere Infos sowie alle öffentlichen Bekanntmachungen im Zusammenhang mit der Wahl finden Sie auch im Amtsblatt.