Baden-Württemberg hat die Wahl

Landtagswahl am 8. März 2026

Symbol Wahlkreuz
Hier online Briefwahl beantragen!

An dieser Stelle informieren wir Sie fortlaufend über die anstehende Wahl. 

Der Versand der Wahlbenachrichtigungen an die Wahlberechtigten per Brief ist inzwischen abgeschlossen. Sollten Sie bisher keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, melden Sie sich bitte im Rathaus, Bürgerbüro, unter Tel. 9677-0.

Neues Wahlrecht: Zweitstimme und ab 16

Bei der kommenden Landtagswahl gilt ein neues Wahlrecht mit zwei wesentlichen Änderungen:

Bislang hatte jede Wählerin und jeder Wähler eine Stimme, künftig sind es zwei Stimmen. Die Erststimme geht nach wie vor an die Direktkandidatin oder den Direktkandidaten im Wahlkreis. Wer den Wahlkreis gewinnt, zieht - anders als bei der Bundestagswahl im Februar 2025 - sicher in den Landtag ein. Die Zweitstimme ist neu. Mit ihr wird künftig wie bei der Bundestagswahl die Partei gewählt. 

Eine weitere Neuerung beim Wahlrecht: Junge Leute dürfen schon ab 16 Jahren wählen, die Altersgrenze lag bisher bei 18. 

Einen Muster-Stimmzettel finden Sie hier (PDF | 1,6 MB)

Weitere Infos sowie alle öffentlichen Bekanntmachungen im Zusammenhang mit der Wahl finden Sie auch im Amtsblatt.

Stimmabgabe

Sie können am Wahltag Ihre Stimme im Wahllokal abgeben oder vorher per Briefwahl wählen. Den Stimmzettel erhalten Sie erst am Wahltag im Wahllokal, außer Sie beantragen Briefwahl. Sie haben zwei Stimmen: Die Erststimme für die Person, die den Wahlkreis direkt im Landtag vertreten soll und die Zweitstimme für die Landesliste einer Partei, also dafür, wie viele Sitze jede Partei insgesamt bekommt. 

Briefwahl

Wahlberechtigte, die per Briefwahl teilnehmen möchten, müssen einen Antrag stellen. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten: 

  • durch Scannen des QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, welche Ende Januar an die Wahlberechtigten verschickt werden
  • bis Mittwoch vor der Wahl über das Online-Formular. Bei Aufruf erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer (siehe Wahlbenachrichtigung)
  • schriftlich per Wahlscheinantrag (siehe Rückseite der Wahlbenachrichtigung)
  • per E-Mail, wobei der Antrag den Vornamen, den Familiennamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift enthalten muss. 
  • persönlich im Rathaus, Bürgerbüro, bis Freitag, 6. März 2026 um 15.00 Uhr.
  • Achtung: Eine telefonische oder anderweitige Antragstellung ist nicht möglich!

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend durch die Deutsche Post AG zugestellt. 

Der Wahlbrief mit dem Stimmzettelumschlag und dem ausgefüllten und unterschriebenen Wahlschein sollte dann möglichst schnell an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle zurückgeschickt oder dort abgegeben werden. Bitte nutzen Sie dazu auch unseren Briefkasten am Eingang des Rathauses.

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der „Briefwahl an Ort und Stelle“. Hierbei können Wahlberechtigte, die am Wahltag den Wahlraum nicht aufsuchen möchten oder verhindert sind und ihre Briefwahlunterlagen persönlich abholen, gleich dort an Ort und Stelle ihre Stimme abgeben.

Achtung: Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Wahlbrief bis spätestens am Wahlsonntag um 18.00 Uhr bei der Gemeinde eingeht. Von der Möglichkeit zur Beantragung per Post, per E-Mail oder online wird spätestens ab Mittwoch, 4. März 2026, abgeraten wegen der Postlaufzeiten für den Empfang und den Versand der Briefwahlunterlagen.

Öffentliche Sitzungen der Wahlgremien am Wahltag

8.00 bis 18.00 Uhr: Wahlzeit
öffentliche Wahlhandlung im Wahllokal (Schlosswaldhalle)

16.00 Uhr: Sitzung des Briefwahlvorstands zur Zulassung der Wahlbriefe in der Schlosswaldhalle

18.00 Uhr: Ende der Wahlzeit,
anschließend Ermittlung des Wahlergebnisses für den Briefwahl- und den Urnenwahlbezirk

Sitzung des Wahlvorstands zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses in der Schlosswaldhalle

Die Sitzungen sind öffentlich, jedermann hat Zutritt! Alle Räume sind rollstuhlgerecht zugänglich.
Auf die Sitzungen sowie die Öffentlichkeit wird am Wahltag durch Aushang hingewiesen.
 

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